Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 33 Bedarfe für die Vorsorge
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 40
Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 – L 8 SO 39/06
- BSG, 20.09.2023 – B 8 SO 22/22 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung - Abschluss vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Angemessenheit der BeiträgeZitiert von 7
- BSG, 26.09.2024 – B 8 SO 13/22 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vorsorgebedarf - Übernahme freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Vorrangigkeit einer Absetzung vom Einkommen - Erforderlichkeit einer gesonderten Antragstellung - erforderliche Aufwendungen für eine angemessene AlterssicherungZitiert von 4
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 – L 15 SO 243/20
- SG Karlsruhe, 24.11.2015 – S 4 SO 370/14Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Berechnung der Leistungshöhe - Berücksichtigung der Beiträge für eine Sterbegeldversicherung - Erforderlichkeit einer wirksamen Antragstellung für den Leistungsbeginn KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 20.09.2023 – B 8 SO 19/22 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung - Abschluss nach Eintritt der HilfebedürftigkeitZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.12.2024 – B 8 SO 8/23 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung - Angemessenheit der Versicherung - Abschluss nach Beginn des Leistungsbezuges - Erreichen der Regelaltersgrenze - Einbindung einer ErbrechtsberatungZitiert von 2
- LSG Bayern, 25.10.2024 – L 15 AS 187/24
- LSG NRW, 19.09.2024 – L 9 SO 16/22Zitiert von 1
40 Entscheidungen zu § 33 SGB XII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/33#abs-1 (1) Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen als Bedarf berücksichtigt werden, soweit sie nicht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 vom Einkommen abgesetzt werden. Aufwendungen nach Satz 1 sind insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/33#abs-2 (2) Weisen Leistungsberechtigte Aufwendungen zur Erlangung eines Anspruchs auf ein angemessenes Sterbegeld vor Beginn der Leistungsberechtigung nach, so werden diese in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt, soweit sie nicht nach § 82 Absatz 2 Nummer 3 vom Einkommen abgesetzt werden.